Die Organisation des AEU

Rechtsform, Arbeitsweise, Gremien und Finanzierung

Der 1966 gegründete Arbeitskreis Evangelischer Unternehmer in Deutschland e. V. (AEU) ist als eingetragener Verein verfaßt. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Mannheim (VR 102060) eingetragen. (Satzung)

Die Aktivitäten des Arbeitskreises Evangelischer Unternehmer werden vom persönlichen ehrenamtlichen Engagement sowie den finanziellen Leistungen (Beiträge und Spenden) der Mitglieder getragen und von einer hauptamtlichen Geschäftsführung orchestriert und unterstützt.

Die satzungsmäßigen Organe des Arbeitskreises Evangelischer Unternehmer sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, das Kuratorium sowie der Geschäftsführer als besonderer Vertreter im Sinne von § 30 BGB.

Der Arbeitskreis Evangelischer Unternehmer verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen und ist als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigen Zwecken dienend anerkannt. Er ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Spenden sowie für Mitgliedsbeiträge auszustellen. Der Arbeitskreis Evangelischer Unternehmer ist von der verfaßten Kirche rechtlich und organisatorisch unabhängig.