Denkschrift des Freiburger Bonhoeffer-Kreises

Einführung: Zu den Wurzeln des Arbeitskreises Evangelischer Unternehmer

Die Soziale Marktwirtschaft ist nicht nur eine Wirtschafts-, sondern vor allem auch eine Werteordnung. Nicht nur das ordnungspolitische Konzept, sondern auch und gerade die ethische Fundierung der Sozialen Marktwirtschaft haben ihren Ursprung und ihre christliche Grundlage in der im Winter 1942/43 konspirativ erarbeiteten und im Juli 1945 veröffentlichten Denkschrift des Freiburger Bonhoeffer-Kreises. Nach der als "Stunde Null" apostrophierten Zäsur der Sommermonate 1945 ist diese Denkschrift bei der Entwicklung und Durchsetzung der Sozialen Marktwirtschaft als einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung wirksam geworden.

Freiburger Kreis(e)

Nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 ("Machtergreifung"), der Verwirklichung des Führergedankens bzw. der Gleichschaltung aller gesellschaftlichen Organisationen und dem Ausschluß der Juden von öffentlichen Ämtern setzten Professoren der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ihre Forschungen und die Auseinandersetzung mit der politischen Lage im kleinen Kreis in der Privatsphäre ihrer Wohnungen fort. Unter dem Eindruck der politischen Vorgänge des Herbstes und der Pogrome am 9. /10. November 1938 ("Reichskristallnacht") sammelten sich um die ordoliberalen Ökonomen Constantin von Dietze, Walter Eucken und Adolf Lampe sowie den Historiker Gerhard Ritter Freiburger Christen zu monatlichen Treffen in ihren Wohnungen.

Auf der Grundlage von Referaten diskutierten die Teilnehmer Aspekte der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung und setzten sich mit "den quälenden Fragen des Verhältnisses des Christen zur 'Welt' sowie der Grenze des Gehorsamsgebots (Römer 13) und des Rechts zur revolutionären Empörung wider eine 'ungerechte' Obrigkeit"  auseinander. Aus der Arbeit dieses Freiburger Konzils entstand bereits im Dezember 1938 die Schrift "Kirche und Welt. Eine notwendige Besinnung auf die Aufgabe des Christen und der Kirche in unserer Zeit", die sich mit der Frage des Widerstandsrechts gegen eine Obrigkeit, die das göttliche Gebot gröblich verletzt, auseinandersetzt und in der Bekennenden Kirche konspirativ verteilt wurde.

Denkschrift des Freiburger Bonhoeffer-Kreises

Um die Engländer dazu zu bewegen, in Deutschland einer neuen Regierung nach dem geplanten Sturz Hitlers Zeit zu lassen, die Verhältnisse selbst zu ordnen, hat sich Dietrich Bonhoeffer im Mai 1942 mit George Bell, dem Bischof von Chichester, in der kirchlichen Akademie Sigtuna in Schweden getroffen. Am 9. Oktober 1942 suchte Bonhoeffer Constantin von Dietze und Erik Wolf in Freiburg auf und bat die Wissenschaftler im Auftrag der "Vorläufigen Leitung der Bekennenden Kirche" um eine Programmschrift , "in der womöglich alle Hauptzweige des öffentlichen Lebens unter den Gesichtspunkten christlicher Sozialethik behandelt werden sollten."

Ein konspirativ tagender Arbeitsausschuß, dem zunächst nur die Freiburger Nationalökonomen Constantin von Dietze, Walter Eucken und Adolf Lampe sowie der Historiker Gerhard Ritter angehörten, bereitete diese Programmschrift unverzüglich vor. Der Haupttext wurde von Gerhard Ritter ausgearbeitet; der für die Entwicklung der Sozialen Marktwirtschaft belangreiche Anhang 4 (Wirtschaft- und Sozialordnung) wurde von den drei Nationalökonomen gemeinsam formuliert. Der Anhang 1 (Rechtsordnung) wurde von den Freiburger Juristen Franz Böhm und Erik Wolf erarbeitet. Nachdem von Dietze zweimal zu einer Vorbesprechung des Entwurfs der Denkschrift mit Bonhoeffer in Berlin zusammengetroffen war, fand bereits vom 17. bis 19. November 1942 im Hause der Familie von Dietze in Freiburg eine dreitägige Geheimtagung statt, auf der der Hauptteil der Denkschrift sowie die beiden bereits vorliegenden Anhänge beraten wurden. Neben den Freiburger Wissenschaftlern haben an dieser Geheimtagung folgende Personen teilgenommen: Carl Goerdeler, der frühere Leipziger Oberbürgermeister und Organisator des zivilen Widerstandes, Otto Dibelius, Generalsuperintendent der Kurmark und Vorsitzender des Rates der EKD von 1949 bis 1961, der evangelische Theologe Helmut Thielicke im Auftrag des württembergischen Landesbischofs Theophil Wurm, dem ersten Vorsitzenden des Rates der EKD von 1945 bis 1949, sowie als Fachmann und Vertreter der "Vorläufigen Leitung der Bekennenden Kirche" der evangelische Unternehmer Walter Bauer.

Als Ergebnis dieser konspirativen Beratungen wurden die Entwürfe überarbeitet sowie weitere ergänzende Anhänge in Auftrag gegeben. Nachdem in allen wesentlichen Punkten Übereinstimmung erzielt war, wurden die Arbeiten an der Denkschrift "Politische Gemeinschaftsordnung - Ein Versuch zur Selbstbesinnung des christlichen Gewissens in den politischen Nöten unserer Zeit" im Januar 1943 abgeschlossen. Das Typoskript mit allen nachträglichen Änderungen und Ergänzungen wurde von Gerhard Ritter auf dem Hierahof in Saig im Hochschwarzwald versteckt.

Das gescheiterte Attentat am 20. Juli 1944 löste eine umfassende Verfolgungswelle gegen die Mitglieder und das Umfeld des bürgerlichen und des militärischen Widerstands aus. Von der Kerngruppe des Freiburger Kreises wurden Constantin von Dietze, Adolf Lampe und Gerhard Ritter verhaftet. Gegen Walter Bauer und Constantin von Dietze wurde noch am 9. April 1945 vor dem Volksgerichtshof Anklage wegen Hoch- und Landesverrats erhoben, doch wurden sie wenige Tage vor Kriegsende befreit. Im Juli 1945 hat Gerhard Ritter die Denkschrift im Namen des Mitarbeiterkreises in Freiburg veröffentlicht.

Der evangelische Unternehmer Walter Bauer

Walter Bauer wurde am 6. November 1901 in Heilbronn geboren. Er besuchte dort das Real-Gymnasium und schloß eine Banklehre ab. Das Abitur machte er als Externer. In Freiburg, Tübingen und Berlin studierte er Staats­ und Wirtschaftswissenschaften und promovierte in Tübingen 1924 zum Dr. rer. pol. Im selben Jahr wurde er kaufmännischer Angestellter in der Berliner Hauptverwaltung des Petschek-Konzerns, zu dessen ordentlichem Vorstandsmitglied er 1928 berufen wurde. Er übernahm die Verkaufsleitung dieses größten mitteldeutschen Braunkohleunternehmens. Nachdem die jüdischen Eigentümer 1937 über Großbritannien in die USA fliehen und 1938 ihren Besitz verkaufen mußten, machte sich Walter Bauer selbständig und baute sein eigenes Unternehmen auf. Walter Bauer war aktives Mitglied in der Bekennenden Kirche. Er arbeitete im Auftrag der "Vorläufigen Leitung der Bekennenden Kirche" an der Denkschrift "Politische Gemeinschaftsordnung - Ein Versuch zur Selbstbesinnung des christlichen Gewissens in den politischen Nöten unserer Zeit" mit. Am 15. Oktober 1944 wurde Walter Bauer verhaftet. Gemeinsam mit Constantin von Dietze wurde ihm der Prozeß vor dem Volksgerichtshof gemacht, jedoch kam es nicht mehr zur Urteilsverkündung. Am 21. April 1945 wurde Walter Bauer aus dem Gefängnis befreit.

Nach dem Krieg war Walter Bauer Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland und Mitglied des Diakonischen Rates der EKD. Am 9. März 1966 gründete Walter Bauer zusammen mit anderen evangelischen Unternehmern, darunter Conrad Max Gisbert Kley, in Frankfurt am Main den Arbeitskreis Evangelischer Unternehmer, den er bis zu seinem Tode am 1. November 1968 als Vorsitzender leitete.

Eine kompakte biographische Skizze mit einer Würdigung des evangelischen Unternehmers bietet die biographische Widerstands-Predigt von Pastor Professor Thomas Vogel über Psalm 119 im Sommer 2019; drei Reden von Dr. Walter Bauer am Vorabend des 20. Juli 1955, 1956 und 1960 dokumentiert die Stiftung 20. Juli 1944.
 

Dokumentation: "Anhang 4 - Wirtschafts- und Sozialordnung"


Quellennachweise

Der nachfolgende Text des Anhangs 4: Wirtschafts- und Sozialordnung der Freiburger Denkschrift ist entnommen aus: In der Stunde Null. Die Denkschrift des Freiburger "Bonhoeffer-Kreises": Politische Gemeinschaftsordnung. Ein Versuch zur Selbstbesinnung des christlichen Gewissens in den politischen Nöten unsere Zeit. Eingeleitet von Helmut Thielicke, mit einem Nachwort von Philipp von Bismarck. Tübingen, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1979, Seiten 128-145. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlags Mohr Siebeck, Tübingen.

Der Anhang 4: Wirtschafts- und Sozialordnung ist zusammen mit einer Einführung und zwei ergänzenden Beiträgen in der vom Arbeitskreis Evangelischer Unternehmer 2015 herausgegebenen Broschüre "70 Jahre Denkschrift des Freiburger Bonhoeffer-Kreises" dokumentiert.

Das Typoskript des Anhangs 4: Wirtschafts- und Sozialordnung ist dem Exemplar von Professor Dr. Adolf Lampe entnommen. Die Veröffentlichung der Originalseiten des Typoskriptes (28 MB) erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Dr. Christine Blumenberg-Lampe.


Vorwort

Unsere Arbeit gilt in erster Linie der Gesamtordnung des Wirtschaftslebens, weniger den Pflichten und Geboten, die nach christlicher Lehre für das Verhalten des einzelnen Menschen im Wirtschaftsleben gelten. So sehr wir davon durchdrungen sind, daß die Beachtung der ewigen Grundforderungen christlich begründeter Individual-Wirtschaftsethik für gesunde wirtschaftliche und soziale Zustände von allergrößter Wichtigkeit ist, so meinen wir doch, sie hier nicht ausführlich behandeln zu sollen. Für die christliche Begründung der Individual-Wirtschaftsethik scheint uns nämlich alles, was in den Geboten der Liebe zu Gott und der Liebe zum Nächsten hanget (Matth. 22, 40), genügend klar herausgearbeitet zu sein. Dagegen ist es eine besondere dringende Aufgabe, die Grundlagen der Sozial-Wirtschaftsethik christlich zu begründen, gerade nach evangelischem Verständnis. Was hierfür bisher getan ist, reicht nicht aus und hat daher auch keine allgemeine Zustimmung gefunden.

Bei der Ausarbeitung von Vorschlägen und Forderungen für die künftige Wirtschaftsordnung leiten uns:

I.    Richtschnuren und Verbote, die sich nach unserem Glauben aus Gottes Wort für die Wirtschaft und ihre Ordnung ergeben, die also die Kirche vertreten kann und muß;

II.    Grundsätze, die sich aus Sachnotwendigkeiten des Wirtschaftens ergeben und die für seine Ordnung dauernde Geltung besitzen;

III.   eine sachliche Würdigung der gegenwärtigen und der nach menschlicher Voraussicht bevorstehenden wirtschaftlichen Lage.

Wir wollen nicht versuchen, eine besondere evangelische oder auch nur allgemein-christliche Wirtschaftsordnung zu entwerfen; denn wir können nicht aus den Grundlagen unseres Glaubens für die Wirtschaftsordnung genaue Regelungen mit dem Anspruch auf unverbrüchliche Gültigkeit ableiten. Für die konkreten Anforderungen an die Ausgestaltung der Wirtschaftsordnung ergeben sich vielmehr wichtige Gesichtspunkte aus der jeweiligen Lage; ihre Erkenntnis ist Sache der menschlichen Vernunft. Diese Anforderungen brauchen von dem, was ernste Katholiken oder auch viele Nichtchristen erstreben, keineswegs abzuweichen.

Worauf es uns ankommen muß, ist: eine Wirtschaftsordnung vorzuschlagen, die - neben ihren sachlichen Zweckmäßigkeiten - den denkbar stärksten Widerstand gegen die Macht der Sünde ermöglicht, in der die Kirche Raum für ihre eigentlichen Aufgaben behält und es den Wirtschaftenden nicht unmöglich gemacht oder systematisch erschwert wird, ein Leben evangelischer Christen zu führen.
 

I.   Kirchliche Grundlegung.

1) Die Gebote des Herrn richten sich nicht nur an die einzelnen Menschen, denen sie die Nächstenliebe, die Betätigung in einem ordentlichen Berufe, die Achtung vor fremdem Eigentum, die Wahrung der Ehrlichkeit und Rechtlichkeit im Geschäftsleben aufgeben. Sie gelten auch für die Gemeinschaften des Lebens und Schaffens, für den Inhalt der sie bestimmenden Ordnungen. Die Kirche muß daher auch zur Wirtschaftsordnung Stellung nehmen.

2) In ihrer Stellungnahme zur Wirtschaftsordnung muß die Kirche von Christus zeugen. Sie dient damit der Befreiung von allen weltlichen Heilslehren. Sie weiß, daß keine Wirtschaftsordnung die Macht des Bösen in der Welt beseitigen kann, muß aber von jeder Wirtschaftsordnung verlangen, daß sie dem Ziele dient, dieser Macht zu wiederstehen, daß sie also den göttlichen Geboten, namentlich dem Dekalog zu entsprechen sucht.

3) Der Dekalog ist keine Zusammenstellung von Gesetzesparagraphen, die juristisch zu interpretieren wären. Er ist für uns auch nur im Zusammenhange mit der ganzen Heiligen Schrift verbindlich. So verstanden begründet er folgende Anforderungen an die Wirtschaftsordnung:

a) Die Wirtschaftsordnung muß darauf angelegt sein, daß die Erfüllung der ersten 3 Gebote (lutherischer Zählung) nicht beeinträchtigt wird. Sie darf insbesondere nicht der Vergötzung irdischer Güter und Mächte dienen, der Gleichgültigkeit gegenüber dem Namen und dem Worte Gottes Vorschub leisten oder die Heiligung des Feiertags und den Gottesdienst behindern.

b) Jede Wirtschaftsordnung muß das fünfte Gebot achten, darf also nicht systematisch die einzelnen Menschen als sittliche Personen vernichten oder in ihrer Gesundheit ausbeuten.

c) Schon um der sittlichen Persönlichkeit der Menschen willen darf die Wirtschaftsordnung nicht den einzelnen Menschen und ihren natürlichen Gemeinschaften, namentlich den Familien, jede selbstverantwortliche Verfügungsbefugnis über wirtschaftliche Güter vorenthalten. Auch aus dem 7., 9. und 10. Gebot folgt, daß eine Ordnung bestehen muß, in welcher ein Wirtschaftender der Nächste des anderen sein kann, also echte Gemeinschaft möglich ist.

4) Für das Verhältnis der Volkswirtschaften zueinander kann und muß die Kirche verlangen: dies Verhältnis darf nicht von der Vergötzung des eigenen Volkes, von rücksichtsloser Ausbeutung anderer Volkswirtschaften beherrscht sein. Auch die räumliche Ausstattung der einzelnen Volkswirtschaften und die Kolonialprobleme stehen unter der Forderung, daß die Lebensrechte aller Völker zu achten sind.

5) Die Kirche kann für jede konkrete Situation nur so, wie es unter Ziffer 2-4 geschehen ist:

a) Grenzen abstecken, also Verbote verkündigen, welche von der Wirtschaftsordnung nicht überschritten werden dürfen;

b) einige feste Richtschnuren für den Inhalt der Wirtschaftsordnung geben. Dabei muß sie aller Welt die Verantwortung für die wirtschaftlichen Nöte der Mitmenschen zum Bewußtsein bringen.

6) Die Kirche hat jedoch keinen Auftrag und keine Machtvollkommenheit, für die Ausgestaltung der Wirtschaftsordnung im einzelnen ständig verbindliche Lösungen anzubieten. Sie wird aus ihrer Kenntnis der göttlichen Gebote und des irdischen Wesens stets betonen müssen, daß keine Wirtschaftsordnung ihren Wert in sich selbst trägt oder von sich aus gute Auswirkungen gewährleistet. Wenn Gottes Gebote "Du sollst nicht töten, Du sollst nicht stehlen usw." auch für die Wirtschaftsordnung gelten, so folgt daraus, daß jede Wirtschaftsordnung einer Förderung des Stehlens und Mordens verfallen kann. Auch die bestgemeinte Wirtschaftsordnung bietet der Macht des Bösen Zugriffsmöglichkeiten. Eigennützliches Streben nach irdischen Gütern kann nicht nur da wuchern, wo dem einzelnen Wirtschaftssubjekt ein hohes Maß von Selbstverantwortlichkeit zugebilligt wird, sondern nicht minder in einer kollektivistischen Ordnung. Der Mensch kann an seiner sittlichen Person und an seiner Seele Schaden leiden, wenn er sich in freiem Wettbewerb hemmungslos dem Ringen um irdischen Besitz ergibt, nicht minder jedoch auch, wenn er im Dienste eines vergötzten Kollektivs ausgebeutet wird oder gar andere ausbeutet. Immer wird die Gesinnung entscheidend sein, welche die Durchführung einer Wirtschaftsordnung beherrscht. Jeder weltliche Totalitätsanspruch, gerade auch der eines Kollektivismus, verstößt gegen das erste Gebot.

7) Was die Kirche nicht selbst zur Wirtschaftsordnung zu sagen berufen ist, hat sie den christlichen Laien zu überlassen. Sie kann ihnen aber die Verpflichtung einschärfen, sich um eine gedeihliche, der konkreten Situation gerecht werdende Wirtschaftsordnung in der Verantwortung vor Gott zu bemühen.

II.   Sachnotwendige Grundsätze des Wirtschaftslebens und seiner Ordnung.

1) Die Wirtschaft hat den lebenden und künftigen Menschen zu dienen, ihnen zur Erfüllung ihrer höchsten Bestimmungen zu helfen. Mit materiellen Kräften allein läßt sich das menschliche Leben nicht erträglich gestalten, ist auch keine Volkswirtschaft lebensfähig aufzubauen. Sie bedarf der gesicherten Rechtsordnung und der festen sittlichen Grundlage. Läßt sie die Menschen innerlich verkümmern, ihren Persönlichkeitswert und ihre Würde zugrunde gehen, so werden die mit einem entseelenden Apparat aufgeführten Riesenbauten bald wieder zusammenstürzen.

2) Erfolgreiches Wirtschaften muß auf leistungsfähigen Kräften und Gesinnungen aufbauen. Es kann nicht auf irgendwelchen weltfremden Vorstellungen von "Soldaten in der Ernährungsschlacht" oder allgemeiner Selbstlosigkeit begründet werden. Zur richtigen Bestimmung der Wirtschaftsordnung müssen die Menschen so genommen werden wie sie sind; die wirklich vorhandenen Kräfte müssen richtig eingesetzt und genützt werden, so vor allem das Streben der Menschen, für sich selbst und für die Ihrigen das Leben möglichst gut zu gestalten. Darin liegt sowohl Eigennutz wie Opferbereitschaft. Aber Opfer bringt der Mensch ungezwungen am ersten für die kleine, ihm besonders nah verbundene Familiengemeinschaft. Sowohl der Eigennutz des Menschen wie seine Bereitschaft, zum Besten der eigenen Familie zu wirken, können durch einen geordneten Wettbewerb zur Förderung des Gesamtwohles nutzbar gemacht werden.

3) Alles Wirtschaften ist ständiger Kampf gegen die Knappheit der Natur, ihr müssen in beharrlicher Anspannung die Gaben abgerungen werden. Darüber darf die vervollkommnete Technik nicht hinwegtäuschen. Auch das Kapital ist immer nur in begrenzter Menge verfügbar, seine Ergänzung und Vermehrung ist um des Gesamterfolges willen wichtig. Es darf nicht für uferlose Vorhaben vergeudet werden. Nüchternheit, Arbeit und Sparsamkeit sind für gedeihliches Wirtschaften stets unerläßlich. Wo keine klare und geordnete Haushaltsführung getrieben wird, drohen Erschütterungen und Elend.

4) Die Wirtschaftspolitik hat den wirtschaftlichen Erfolg der menschlichen Anstrengungen zu fördern und unzweckmäßiger, namentlich ungerechter Verteilung vorzubeugen. Sie darf nicht an jedes (sic) nach Belieben wertvolle Güter zuteilen wollen. Wenn die einzelnen Menschen oder ganze Berufszweige ständig auf Hilfen der öffentlichen Hand drängen, so werden sie schließlich alle enttäuscht werden und sich gegenseitig die wirklich greifbaren Möglichkeiten verschütten, die zur Fristung ihres Lebens und zur Besserung ihrer Lage gegeben sind.

5) Als Sonderaufgaben des modernen Staates, dessen Bürger in weitgehender Arbeitsteilung wirtschaften, sind hervorzuheben:

a) Währungspolitik. Ohne gesichertes Geldwesen verlieren die Einzelwirtschaften die Möglichkeit, ihre Kräfte richtig einzuteilen und einzusetzen.

b) Geordnete Finanzwirtschaft. Auf die Dauer kann kein Staat Defizitwirtschaft erfolgreich treiben. Bleibt der Haushalt ständig unausgeglichen, so müssen die aufgeschobenen Ansprüche an die Steuerpflichtigen später verstärkt nachgeholt werden: außerdem wird die Währung ruiniert, die Notwendigkeit schwerer, erschütternder Rückschläge heraufbeschworen. Die Sicherung geordneter Finanzwirtschaft wird nach allen praktischen Erfahrungen durch Geheimhaltung erschwert.

c) Ermöglichung der Zusammenarbeit mit fremden Staaten, also internationaler Arbeitsteilung, die gerade zur Überwindung von Verarmung unentbehrlich ist.

6) Die wichtigste Aufgabe der staatlichen Wirtschaftspolitik, die sogar alles bisher Gesagte mit umfaßt, ist unter den modernen, durch weitgehende Arbeitsteilung gekennzeichneten Verhältnissen die planmäßige Sicherung einer Gesamtordnung des Wirtschaftslebens. Ohne eine sachgemäße Gesamtordnung ist kein befriedigender Erfolg des Wirtschaftens möglich. Der Staat hat sich für eine der Möglichkeiten der Wirtschaftsordnung - Subordination unter zentrale Leitung oder Koordination in einer Wettbewerbsordnung - zu entscheiden und diese Entscheidung folgerichtig durchzuführen. Alle Einzelmaßnahmen der Wirtschaftspolitik müssen der Gesamtwirtschaftspolitik entsprechen, da sie sonst das Funktionieren der gesamten Volkswirtschaft beeinträchtigen und dadurch im ganzen weit mehr Schaden anrichten, als sie vielleicht auf einem Teilgebiet nützen. Die Verfassung des Staates muß u. a. darauf angelegt sein, ihn zur Erfüllung der wichtigen Ordnungsaufgaben gegenüber dem Wirtschaftsleben besonders zu befähigen.

7) Diese Ordnungsaufgaben betreffen nicht nur die Beziehungen zwischen Unternehmer oder sonstigen Betriebsleitern, sondern auch die Verfassung innerhalb der Betriebe, also namentlich die Stellung der "Arbeiter", ja die Bildung aller sozialen Gruppen, ihre Beziehungen zueinander und zur Gesamtheit. Die Societas kann nicht lediglich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geregelt werden. Es war ein im 19. Jahrhundert weit verbreiteter Irrtum, zu meinen, daß eine zweckmäßige wirtschaftliche Regelung von selbst eine sinnvolle soziale Ordnung schaffe. Zu einer Gesamtwirtschaftsordnung gehört vielmehr eine Sozialordnung. Wirtschaftsordnungspolitik ist nur ein - allerdings höchst wichtiger, ja unentbehrlicher - Teil der Sozialpolitik, wobei dieser Ausdruck seinem Wortsinn entsprechend viel weiter verstanden wird als ein Sammelname für die seit 1881 ergriffenen Maßnahmen zur Förderung von Lohnarbeitern, Handwerkern oder Bauern. Sozialpolitik darf, um ihren Namen zu rechtfertigen, sich nicht auf zusammenhanglose Fürsorgemaßnahmen beschränken; sie muß die gesamte Societas festigen und ständig im Einklang mit den Grundsätzen der Gesamtwirtschaftsordnung stehen. Sonst werden, wie die namentlich nach 1919 und noch stärker die nach 1929 gemachten Erfahrungen zeigen, wirtschaftliche Folgen ausgelöst, welche gerade den wirtschaftlich Schwachen weit mehr Schaden zufügen, als die zu ihrem Nutzen bestimmten Einzelmaßnahmen zu helfen vermögen.
 

III.  Sachliche Würdigung der Lage.

1) Die konkrete materielle Situation, für die wir eine Wirtschaftsordnung ins Auge fassen, ist gekennzeichnet durch weit verbreitete Verarmung. Fast auf allen Gebieten ist vorhandenes Kapital ohne hinreichenden Ersatz verzehrt worden, sind die Produktivkräfte empfindlich beeinträchtigt worden. Die Äcker haben durch unzureichende Düngung und Bearbeitung an Ertragskraft verloren; der Viehstand ist verringert und verschlechtert worden; die Wälder haben durch jahrelange, scharfe Eingriffe in die Holzbestände erheblich gelitten. Die dem Zivilbedarf dienenden gewerblichen Produktionsstätten sind stark abgenutzt, vielfach völlig stillgelegt worden. Die einzelnen Haushaltungen und die Lager der Betriebe sind von unentbehrlichen Vorräten weitgehend entblößt. Die Verkehrsmittel haben erhebliche Teile ihrer Leistungsfähigkeit verloren. Was demgegenüber an Fabriken und Güterbeständen während der Kriegs- und Vorkriegsjahre zugewachsen ist, dient fast ausschließlich Rüstungszwecken und kann nicht ohne weiteres für den Wiederaufbau zivilen Wirtschaftslebens Verwendung finden. Dieser Wiederaufbau wird noch dadurch erschwert, daß blutige Verluste und Verstümmelungen die menschlichen Arbeitskräfte gerade in den wichtigsten Altersklassen dezimiert haben, daß allgemein ihre Leistungsfähigkeit infolge von unzureichender Ernährung und von Nervenverzehr gelitten hat. Besonders bedrängt sind die Wohnungsverhältnisse. Überall haben die Einschränkungen der zivilen Bautätigkeit einen großen Mangel an Wohnungen hervorgerufen, in nicht wenigen Städten liegen außerdem ganze Viertel in Trümmern.

2) Die eingetretene Verarmung beruht nur zum Teil auf der Vernichtung und Verschlechterung von Sachgütern sowie auf der Verkümmerung menschlicher Arbeitskraft. Daneben hat die dem zivilen Wirtschaftsleben abträgliche Verwendung von Sachgütern und Menschen, die herrschende Wirtschaftsordnung und ihre Handhabung dazu beigetragen, die jetzige Mangellage hervorzurufen. Kriegswirtschaft und Kriegsvorbereitungswirtschaft haben unter immer stärkerer Ausbildung zentraler Leitung des gesamten Wirtschaftslebens die Kräfte zwar mit höchst wirksamer Einseitigkeit auf Rüstungsaufgaben konzentriert, dadurch aber die übrigen Gebiete der Volkswirtschaft systematisch vernachlässigt, dabei auch eine Fülle von überflüssigen und unzweckmäßigen Organisationen geschaffen. Sie haben dabei nichts vollständig Neues aufgebaut, sondern manches, was vorher schon vorhanden war, fortgeführt und auf die Spitze getrieben. Die zentrale Leitung der Wirtschaft ist nun nicht fähig, eine sachgemäße Deckung des millionenfach zersplitterten, wechselnden Bedarfes für den Wiederaufbau ziviler Wirtschaft herbeizuführen. Auch eine Rückkehr zu den Verhältnissen, die vor 1936 (Vierjahresplan) oder vor 1933 herrschten, wäre hierfür nicht geeignet. Eine neue Wirtschaftsordnung darf aber nicht nach Doktrinen entworfen werden. Die vorgefundenen Zustände und die in ihnen gegebenen Ansatzpunkte beanspruchen eingehende Berücksichtigung, obwohl die künftige Ordnung durch sie keineswegs bereits mit Notwendigkeit vorbestimmt ist.

3) Die herrschenden Zustände können nur richtig verstanden und gewürdigt werden, wenn klar ist, wie und woraus sie geworden sind. Ihr Werden kann nur richtig verstanden werden, wenn wir uns bewußt sind, daß jede Wirtschaftsordnung bestimmter politischer und sittlicher Voraussetzungen bedarf, wie sie ihrerseits auch die politischen Verhältnisse und die sittlichen Auffassungen beeinflußt.

Das Gedankengut, von dem die im 19. Jahrhundert verwirklichte sogenannte liberale Wirtschaftsordnung getragen ist, ist im 18. Jahrhundert erarbeitet worden. Damals war die merkantilistische Politik bereits darauf bedacht, die politischen Landesgrenzen mit den für die zunehmende wirtschaftliche Verflechtung bedeutsamen Grenzen zusammenfallen zu lassen. Entgegen den merkantilistischen Auffassungen und Praktiken haben die Begründer und die Vorläufer der klassischen Nationalökonomie die Entdeckung gemacht, daß aus selbstverantwortlichem, dem eigenen Nutzen und der Wohlfahrt der nächsten Angehörigen dienendem Bestreben der einzelnen Wirtschaftssubjekte und aus ihrem Wettbewerb sich eine höchst leistungsfähige Gesamtordnung ergibt, bei allgemeiner Befolgung auch zwischen den Volkswirtschaften. Sie sehen diese Ordnung sogar als allein vernünftig und natürlich an, da eine "unsichtbare Hand" (Adam Smith) die Menschen so leite, daß sie bei der Verfolgung ihres eigenen Nutzens in einem allseitigen sauberen Wettbewerb unbeabsichtigt und unbewußt das Wohl der Gesamtheit am besten verwirklichen. Diese Auffassung, wonach der Gemeinnutz in einer entsprechenden Ordnung durch die Betätigung des Eigennutzes am besten gefördert wird, baute bewußt auf sittlichen Grundlagen auf, nämlich auf humanitären Vorstellungen, vielfach mit dem Versuch christlicher Rechtfertigung. Adam Smith hat ja selbst sein Lebenswerk in erster Linie als Moralphilosoph angelegt. Politisch war das ganze System aufgebaut auf dem Streben, nachdem die Pax Christiana des Mittelalters verloren gegangen war, eine rationale Friedensordnung zwischen gleichberechtigten Staaten zu begründen, die auch den Krieg als Ausnahmezustand festen Regeln unterwarf. Seine Verwirklichung wurde wesentlich gefördert durch die eigenartige Stellung und Ausgestaltung des Britischen Reiches.

Die Verwirklichung der so begründeten "liberalen" Wirtschaftsordnung fiel zusammen mit der unerhört starken und schnellen Industrialisierung, mit der dadurch bewirkten Erschließung neuer, ausgedehnter Länder und der gleichfalls erst jetzt ermöglichten, gewaltigen Bevölkerungsvermehrung. Unter ihrer Herrschaft hat die gesamte Welt bis 1914 eine früher unvorstellbare, selbst die Erwartungen der liberalen Reformer noch weit übertreffende Entfaltung der wirtschaftlichen Kräfte erfahren und hat dabei eine lang anhaltende Periode vorherrschenden Friedens erlebt. Allerdings zeigten sich schon vor 1914 gewichtige Schwächen und gefährliche Verzerrungen der liberalen Ordnung.

Gerade die Kritik an den auftretenden Schäden hat den Ausdruck "Kapitalismus" für die im 19. Jahrhundert verwirklichte Wirtschaftsordnung eingebürgert. So entschieden wir selbst gegen allen Mammondienst auftreten und die damaligen Zustände kritisieren, so sehen wir doch bewußt von der Verwendung des Schlagwortes "Kapitalismus" ab; denn es ist mit zu verschiedenen und vielfach unklaren Inhalten belastet.

Die ungehemmte Industrialisierung hatte durch die Verbreitung von Großfabriken und Großstädten einen erheblichen Teil der Bevölkerung "proletarisiert". Zur äußeren Entwurzelung trat die innere Haltlosigkeit. Die Erwartung, daß eine liberale Ordnung von selbst die erforderlichen sittlichen Grundlagen schaffen werde, hatte sich als irrig erwiesen. Das christliche Erbe war immer mehr aufgezehrt worden, es verlor an Wirksamkeit. Ausbeutungsgelüste von der einen, Neid und Begehrlichkeit von der anderen Seite vergifteten das Zusammenleben. Große Teile der Bevölkerung gerieten, obwohl die materielle Lage sich auch für die Lohnarbeiter allmählich besserte, in menschenunwürdige Lebensbedingungen. Politisch trat gegen Ende des 19. Jahrhunderts ein neuartiger Imperialismus auf; er war bestrebt, durch den Einsatz politischer Macht, durch die politische Beherrschung weiter Gebiete, wirtschaftliche Sondervorteile zu erlangen. Den Krieg 1914/18 führten die großen Imperien verbündet, zu seinem Abschluß erließen sie die Pariser Vorortsdiktate, die u. a. den Unterlegenen absichtlich unerfüllbare wirtschaftliche Lasten auferlegten. War dadurch in den auswärtigen Beziehungen das Versiegen der alten Ordnungsgedanken offenbar geworden, so waren auch im Innern schon Jahrzehnte vor 1914 die Grundsätze der Wettbewerbsordnung ausgehöhlt worden. Die wirtschaftliche Freiheit wurde dahin ausgedeutet, daß Zusammenschlüsse jeglicher Art erlaubt sein müßten, auch solche zur Begründung von Macht und Monopol, d. h. zur Aufhebung der wirtschaftlichen Freiheit und der Voraussetzungen freien Wettbewerbs. Das Bewußtsein für die Notwendigkeit einer einheitlichen, systematisch durchgeführten Ordnung war abhanden gekommen, Interessengruppen verschafften sich Sondervorteile, unvereinbare Elemente wirkten im Wirtschaftsleben neben- und gegeneinander, nicht zuletzt, weil die staatliche Wirtschaftspolitik nicht einheitlich durchdacht und ausgerichtet war.

Die Kriegswirtschaft 1914/18, die als solche die zentrale Leitung wichtiger Gebiete des Wirtschaftslebens mit sich gebracht hatte, hinterließ zwar erstaunlich wenig unmittelbare Folgen. Doch war die Tatsache, daß die deutsch Volkswirtschaft - neben einigen anderen - mit unerfüllbaren Verpflichtungen belastet wurde, jeder Besinnung auf die Notwendigkeit klarer Ordnungsgrundsätze abträglich. Die Währungspolitik war, nachdem die entsetzliche Inflation der Jahre 1919/23 überwunden worden war, wie gebannt von der Scheu vor einer Wiederkehr inflatorischer Tendenzen und verfiel in den 1929 anbrechenden Kriegsjahren nun in den Fehler deflatorischer Maßnahmen, bewirkte dadurch einen anhaltenden, allgemeinen Preisrückgang und trug so viel zur Massenarbeitslosigkeit bei.

Diese Massenarbeitslosigkeit wurde in Deutschland seit 1933 auf dem Wege der Kreditschöpfung bekämpft, sie war bis 1936 im wesentlichen beseitigt. Für den Erfolg war das den neuen Machthabern in weiten Kreisen entgegengebrachte, gläubige, ja fanatische Vertrauen bedeutsam. Man erwartete von ihnen, daß sie das deutsche Volk aus der elenden und unwürdigen Lage herausführen würden, welche ihm nach 1918 zuteilt geworden war. Das Verschwinden der Arbeitslosigkeit hat den nationalsozialistischen Politikern und ihrer Wirtschaftspolitik weiteres Vertrauen verschafft. Die Gefährlichkeit dieser Politik und namentlich ihrer Fortsetzung, die über den Stand der Vollbeschäftigung hinaus zum Zwecke der Aufrüstung erfolgte, wurde nur von wenigen erkannt, und die konnten sich nicht durchsetzen. Zentrale Leitung aller wichtigen Vorgänge im Wirtschaftsleben breitet sich schon deshalb aus, weil die Preissteigerungen trotz der starken Geldvermehrung verhindert werden sollten. Sie hat in den Kriegsjahren seit 1939 noch wesentliche Fortschritte gemacht. So sind die zentralistischen Tendenzen in der Ordnung des Wirtschaftslebens noch erheblich verstärkt worden. Dadurch sind aber auch private Machtstellungen, zum mindesten potentiell, in noch nie dagewesener Weise begründet, ist demzufolge die Selbständigkeit und vielfach sogar die Existenz zahlreicher kleiner und mittlerer Einzelwirtschaften aufgehoben worden. Die Kollektivierung des gesamten Lebens im Sinne einer Vermassung und Vergewaltigung der Einzelpersönlichkeit ist auch außerhalb des wirtschaftlichen Bereiches durch die Politik seit 1933 stark vorangetrieben worden.

4) In kurzer Zusammenfassung der wichtigsten Züge kann die vorgefundene Lage folgendermaßen gekennzeichnet werden:

a) Es besteht keine klar durchdachte und durchgeführte Ordnung des Wirtschaftslebens, die Rechtssicherheit ist vernichtet worden. Die sittlichen und politischen Grundlagen bedürfen des Wiederaufbaus. Namentlich gilt es, die schon seit längerer Zeit eingetretene innere Zersetzung der Familien zu überwinden, die im Kriege durch die vielfach vorgenommene äußere Zerreißung noch erheblich verstärkt worden ist.

b) Die tatsächlich bestehenden Regelungen haben sich überwiegend kollektivistisch ausgewirkt, auch die innere Haltung weiter Bevölkerungskreise kommt dem Kollektivismus entgegen.

c) Eine gewaltige Verarmung ist zu meistern.

d) Wiedergesundung der Währung, Regelung der hohen Staatsschulden und Erfüllung der aus dem Kriege erwachsenen Verpflichtungen stellen weitere erste Anforderungen.

IV.  Grundlinien neuer Ordnung.

1) Die bestehende Regelung kann und darf nicht fortgesetzt werden, da sie keine funktionierende Volkswirtschaft ermöglicht, weiterem sittlichen Verfall Vorschub leistet und den Wiederaufbau gesunder internationaler Beziehungen gefährdet.

2) Die vorgefundene Lage enthält keinen Zwang zu einer einzig möglichen Richtung der Wirtschaftspolitik, etwa zur Vollendung zentraler Wirtschaftslenkung. Es sind vielmehr außerdem folgende Möglichkeiten denkbar:
a) Rückkehr zu den vor 1933 oder vor 1914 geltenden Regelungen.
b) Neue Ordnung.

3) Eine auf weiteres Vorantreiben zentraler Leitung gerichtete und damit auf Vollendung des Kollektivismus hinauslaufende Wirtschaftspolitik ist abzulehnen; denn sie würde weder die bevorstehenden wirtschaftlichen Aufgaben meistern noch den sittlichen Anforderungen entsprechen. In der gegenwärtigen Lage könnte sie nur vom Geist dämonisierter Technokratie erfüllt sein, müßte also alle Persönlichkeitswürde der Menschen und jede echte Gemeinschaftsbildung aufs gründlichste zerstören, würde die Vermassung und Proletarisierung vollenden.

4) Rückkehr zu den vor 1933 oder auch vor 1914 herrschenden Verhältnissen kommt nicht in Betracht, da schon damals keine klar und sachgemäß angelegte Gesamtordnung vorhanden war. Die damaligen Regelungen haben sich ja auch als unfähig erwiesen, das seitdem hereingebrochene Unheil zu verhüten. Wichtige Grundsätze der im 19. Jahrhundert geschaffenen Grundsätze wollen wir jedoch beibehalten.

5) a) Die neue Ordnung muß - anders als in den vergangenen Jahrzehnten - klar durchdacht sein und energisch gegen innere Aushöhlung verteidigt werden. Sie soll - anders als die liberale Ordnung vor 100 Jahren - nicht nur nach einem Schema aufgebaut werden, sich also verschiedener Verfahren bei der Verwirklichung der Ordnungsgrundsätze bedienen.

b) Die zu verwirklichenden Ordnungsgrundsätze sollen den auf Leistung, d. h. auf Dienst an der Gesamtwirtschaft berufenen Wettbewerb zur Geltung bringen.

c) In allen dafür geeigneten Wirtschaftsbereichen sollen diese Grundsätze sich "automatisch" auswirken, soll also die Ordnung auf Selbstverantwortlichkeit der Einzelwirtschaften beruhen, sollen Markt- und Preisfreiheit herrschen. Hier soll der Staat kein laissez-faire treiben, sondern die Regeln, nach denen die Einzelwirtschaften verfahren dürfen, mit aller Genauigkeit erlassen und mit aller Strenge sichern. Dadurch wird Machtzusammenballungen vorgebeugt, die gerade den mittleren und kleinen Betrieben gefährlich werden. Die Familienwirtschaften sind darüber hinaus, wo nötig und zweckmäßig, zu fördern. Damit die mit der Marktwirtschaft verbundenen Schwankungen sich nicht verderblich auswirken, ist allgemein Selbstversorgung der Einzelwirtschaften, d. h. die Beschaffung eines Teiles der Einnahmen aus marktfreiem Raum, wo irgend angängig, zu erhalten und wieder zu erweitern. Obwohl die Erhaltung und Stärkung der Familienbetriebe die von der modernen Entwicklung der Technik gestellten unabweislichen Aufgaben der Gesamtwirtschaftsordnung nicht zu meistern vermag, ist sie dennoch geeignet, die wirtschaftlichen Unsicherheiten einer arbeitsteiligen Wettbewerbsordnung zu verringern und für den sozialen Aufbau eine wichtige Stütze zu geben.

d) Wo dagegen kein echter Wettbewerb zwischen zahlreichen Einzelwirtschaften mit seinen wohltätigen Folgen bestehen kann, wo nämlich technische Notwendigkeiten Einzelwirtschaften von solcher Größe erfordern, daß sie ihre Konkurrenten, Lieferanten oder Abnehmer in wirtschaftliche Abhängigkeit bringen, da soll entweder

aa) der gegen Interessenteneinflüsse gesicherte Staat oder ein Kommunalverband selbst als Inhaber und Leiter wirtschaftlicher Unternehmungen auftreten (z. B. Verkehrsanstalten, vielleicht auch Bergwerke, Gas- und Stromwerke und dergl.) oder

bb) es sollen der Staatsaufsicht unterstellte, große private Wirtschaftsverwaltungen die Leitung haben. Der Staat muß sowohl da, wo er selbst oder ein Gemeindeverband Unternehmer ist, wie auch da, wo er über private Wirtschaftsverwaltung die Aufsicht ausübt, sicherstellen, daß die Gesamtordnung des Wirtschaftslebens nicht durch Interessenteneinflüsse gestört wird, daß also die Preispolitik und das gesamte sonstige Verhalten nicht vom Eigennutz des Monopolisten bestimmt werden, sondern nach Grundsätzen ausgerichtet werden, die herrschen würden, wenn Wettbewerb bestünde.

e) Die Währungspolitik muß, um eine funktionsfähige Wettbewerbsordnung zu ermöglichen, einen möglichst stabilen Geldwert schaffen und erhalten. Vor allem muß so schnell wie irgend möglich der Zustand beseitigt werden, daß - infolge von langanhaltender Kreditschöpfung - weit mehr Zahlungsmittel vorhanden sind als Güter zu den geltenden Preisen umgesetzt sind. Dauernd muß die Geldmenge dem Bedarf angepaßt sein, d. h. nicht zu reichlich, aber auch nicht zu knapp gehalten werden. Hierfür ist voraussichtlich nicht ständig mit ungebundener Währungsmanipulierung auszukommen, sondern wieder eine Anlehnung an das Gold zweckmäßig.

f) Die Regelung der gewaltigen Staatsschulden ist für das künftige Wirtschaftsleben eine schwere Belastung und ein ernstes soziales Problem. Sie ist keine unerfüllbare Aufgabe, wird aber nicht ohne Härten abgehen. Die Lösung muß so gefunden werden, daß der geordnete Gesamtablauf der Wirtschaft die stärkste Förderung erfährt, und die Anleihebesitzer möglichst wenig geschädigt werden. Eine gut durchdachte Wettbewerbsordnung und die ihr entsprechende Finanzpolitik bieten hierfür die günstigsten Voraussetzungen.

6) Eine auf den Grundätzen allseitigen sauberen Wettbewerbs funktionierende Volkswirtschaft bietet auch Gewähr gegen Massenarbeitslosigkeit. Wir können nicht jedem Lohnarbeiter seinen individuellen Arbeitsplatz für alle Zeiten sichern, das tut auch eine zentral geleitete Wirtschaft keineswegs, aber wir wollen und müssen ihm eine möglichst sichere Aussicht auf angemessene Arbeitsgelegenheit verschaffen. Sauberer Wettbewerb bewirkt auch am ehesten gerechte Preise und Löhne, was übrigens schon die Lehrer der Scholastik seit Jahrhunderten betont haben.

Auch die Lohnbildung muß soweit wie irgend möglich Wettbewerbsgrundsätzen unterstellt werden. Vereinigungen von Arbeitern und Arbeitgebern dürfen nicht Kampforganisationen sein, die Monopolmacht anstreben und das Bewußtsein des gemeinschaftlichen Dienstes am Betriebe und an der Volkswirtschaft zerstören. Der Staat muß die Lohnbildung überall überwachen und von den Vertretern der Lohnarbeiterschaft - am besten jedes einzelnen Betriebes - angerufen werden können, um Ausbeutungslöhne zu verhindern. Wo die Unternehmer den Arbeitern gegenüber eine Übermacht besitzen, hat der Staat die Lohnbildung nach denselben Grundsätzen zu bestimmen wie die Preispolitik großer Wirtschaftsverwaltungen (oben 5c).

7) Die Grundsätze der Wettbewerbsordnung sollen also allgemein Anwendung finden, nur die Art der Verwirklichung soll verschieden sein. Der Wirtschaftsbereich, in dem sie sich unmittelbar durch freie Preisbildung am Markte durchsetzen, ist, soweit wie irgend möglich, abzugrenzen. Gerade die zur Bekämpfung der Vermassung anzustrebende, möglichst weitgehende Erhaltung, ja erneute Ausbreitung der Familienbetriebe verlangt die Gültigkeit der Wettbewerbsordnung, da zentrale Verwaltungswirtschaft sie notwendig zurückdrängt und ihre Selbständigkeit vernichtet. Die vielfach ohne zwingende technische und ökonomische Vorteile vollzogene Zusammenballung von Betrieben und Unternehmungen ist rückgängig zu machen. Möglichst vielen Einzelwirtschaften ein Stück Selbstversorgung aus eigenem Garten oder auf ähnliche Weise zu ermöglichen, wird nicht nur deshalb gefordert, weil die arbeitsteilige Wirtschaft in der Wettbewerbsordnung notwendig Schwankungen der Wirtschaftslage mit sich bringt, - die übrigens in der zentralen Verwaltungswirtschaft gleichfalls und voraussichtlich noch erheblich stärker auftreten, nur in anderen Formen -: vielmehr sprechen auch hier gewichtige ethische Gesichtspunkte mit.

8) Die Stellung, welche zu den Familienbetrieben eingenommen wird, die Regelung der Lohnbildung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sind besonders wichtige Stücke der Maßnahmen, die als Sozialpolitik bezeichnet werden. Wir müssen aber den Ausdruck "Sozialpolitik" in einem weiteren Sinne verstehen, um das Verhältnis zur Wirtschaftsordnungspolitik richtig zu begreifen (vergl. oben II 7). Die Sozialpolitik hat demnach die allgemeine Aufgabe, die einzelnen Menschen zu echten Gemeinschaften und zu einer allumfassenden Societas zusammenfassen zu helfen. Die hierfür erforderlichen Gesinnungen können nicht vom Staate geschaffen oder angeordnet werden. Vielmehr muß eine weise staatliche Sozialpolitik vornehmlich den sittlichen Kräften Wirkungsmöglichkeiten gewähren und erleichtern, die echte Gemeinschaft zu bilden vermögen. Diese kann nur erwachsen, wo eine rechte Individualethik das soziale und wirtschaftliche Leben erfüllt. Das Verhalten sowohl der Betriebsleiter wie der übrigen Arbeitskräfte muß dem rücksichtslosen Egoismus enthoben sein, darf aber auch nicht in einer letztlich amoralischen, unbedingten Unterwürfigkeit gegenüber den Anordnungen von Vorgesetzen bestehen.

Der Staat als wichtigster Träger der Sozialpolitik kann und soll nun auf die Schaffung geeigneter Bedingungen einwirken, unter denen soziale Gemeinschaften und Gruppen sich zu bilden vermögen. Er braucht dabei keineswegs alles durch eigene Organe zu erledigen, kann vielmehr mit Nutzen geeignete Aufgaben kirchlichen Stellen, freien Vereinigungen oder auch den einzelnen Betrieben überlassen. Er kann aber heutzutage nicht allgemein ein den Anforderungen der Nächstenliebe entsprechendes Ethos voraussetzen. Viele seiner Untertanen sind christlich bestimmtem Ethos unzugänglich, lehnen es womöglich sogar bewußt ab. Auch solche Menschen sind den Einrichtungen einer Sozialpolitik zugänglich.

Dabei ist entscheidend, welche Auffassung vom Staate, von seinem Wesen und seinen Aufgaben herrscht. Ein "totaler" Staat mit der seiner Natur entsprechenden, alles zentral regelnden Wirtschaftsordnung kennt überhaupt keine eigentliche Sozialpolitik. In ihm gibt es nur Organisationen, welche die bedingungslose Unterwerfung der Menschen unter die Anordnungen der Zentrale sichern sollen, keine sozialen Gemeinschaften oder Gruppen. Die Staatsauffassung, welche zur Zeit des Aufkommens der Sozialpolitik im 19. Jahrhundert herrschte, leitet zwar das Leben aller kleineren sozialen Gemeinschaften und Gruppen von staatlicher Ermächtigung ab. Aber sie sucht doch, soweit sie nicht von einer naiven, praktisch kaum noch anzutreffenden völligen Harmoniegläubigkeit erfüllt ist, die rechte Einordnung der einzelnen Menschen in soziale Gruppen und Gemeinschaften, sowie deren Beziehungen zu einander und zur Gesamtheit von Staatswegen zu regeln, wenigstens zu beeinflussen. Nach einer Staatsauffassung, die gewissen Verbindungen der Menschen (Familie, Berufsstand u. a.) eine Existenz aus eigenem Rechte zuerkennt, ist erst recht eine Sozialpolitik geboten, um das Leben der einzelnen Gemeinschaften und ihr gedeihliches Zusammenwirken zu sichern.

9) Wir haben uns hier nicht für eine bestimmte Staatsauffassung zu entscheiden, haben lediglich noch darzulegen, welche sozialpolitischen Aufgaben eine geeignete Wirtschaftspolitik von sich aus zu lösen vermag, und welche daneben noch zu lösen sind.

Eine die Grundsätze des Leistungswettbewerbs verwirklichende Gesamtwirtschaftsordnung bedeutet für die Lösung sozialer Probleme:

a) Sie gewährt auf die Dauer - im Gegensatz zu vorübergehenden krampfhaften Anspannungen - die reichlichste Gesamtversorgung mit wirtschaftlichen Gütern, kann also auch für rein soziale Aufgaben mehr erübrigen.

b) Sie gewährt den Gemeinschaften der Menschen, die für den Aufbau einer rechten Societas unentbehrlich sind, die erforderlichen Möglichkeiten des Lebens und der Betätigung. Sie gibt vor allem der Familie als der Grundlage alles echten sozialen Lebens die ihr gebührende Stellung. Eine besondere Berücksichtigung der Familienwirtschaft ist ja auch in unseren Vorschlägen ausdrücklich vorgesehen (vergl. IV, 5c).

c) Sie bekämpft die Bildung wirtschaftlicher Machtstellungen und verhindert damit die eigentlichen Gelegenheiten zur Ausbeutung Schwacher.

An besonderen Aufgaben der Sozialpolitik verbleiben:

a) Die Stellung der Lohnarbeiter und ihrer Organisationen. Oben (IV, 6) konnten dafür von dem Gedanken der Gesamtwirtschaftsordnung her nur Grenzen abgesteckt werden. Innerhalb dieser Grenzen sind verschiedene Lösungsmöglichkeiten gegeben:

aa) Wiederherstellung der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als freie Vereinigung, allerdings unter Versagung von Streik und Aussperrung, an deren Stelle die staatliche Überwachung der Lohnbildung tritt.

bb) Zulassung nur einer staatlich anerkannten Gewerkschaft und eines ebenso staatlich anerkannten Arbeitgeberverbandes.

cc) Bildung von Arbeitskammern, zu denen Unternehmer- und Arbeitervertreter gehören.

dd) Ausschüsse für Arbeitssachen in Wirtschaftskammern.

Welche dieser Möglichkeiten gewählt wird, und wie sie im einzelnen ausgestaltet wird, hängt von dem innerpolitischen Aufbau ab.

b) Regelung der Beziehungen zwischen Unternehmern und Arbeitern innerhalb des einzelnen Betriebes. Hierfür kann man daran denken, die Bestimmungen des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit weitgehend bestehen zu lassen. Die Entscheidung hängt aber davon ab, welche Regelung für die Organisation der Lohnarbeiter und der Unternehmer gewählt wird.

c) Unerläßlich sind eingehende Bestimmungen über Arbeitsschutz und über die Ansprüche der Kranken, der Invaliden und Alten. Dabei macht die eingetretene Entartung wichtiger Zweige der Sozialversicherung die ernste Prüfung notwendig, wieweit die überkommenen Grundsätze der Versicherung beibehalten werden sollen, wieweit sie durch selbstverantwortliches Sparen, durch Verpflichtung der Betriebe oder durch staatliche Altersvorsorge (ohne Versicherungscharakter) zu ersetzen sind.

d) Ein Auftreten von Massenarbeitslosigkeit ist bei sauberer Wettbewerbsordnung nicht zu befürchten. Immerhin muß für Notzeiten eine geeignete Unterstützung und Beschäftigung Arbeitsloser vorgesehen werden. Diese darf aber nicht dem Ideal der sogenannten Vollbeschäftigung nachjagen; denn das würde zu unzusammenhängenden Stücken zentraler Verwaltungswirtschaft und damit zu einer Erschütterung der Gesamtwirtschaftsordnung führen.

e) Einer besonderen Ordnung bedarf das Wohnungswesen. Auch für die Deckung des Wohnungsbedarfs ist die Tätigkeit selbstverantwortlicher Unternehmer von größtem Wert. Sie wird aber kaum ausreichen, um allein die durch den Krieg und seine Zerstörungen hervorgerufene besondere Schärfe der Wohnungsnot zu beheben. Auch in ruhigen Zeiten bleibt die Beschaffung befriedigender und erschwinglicher Wohnungen für kinderreiche Familien ein Problem, das nicht ausschließlich von der Unternehmerinitiative gelöst werden kann. Für die Wohnungsfrage darf allerdings die Beschaffung des Bodens nicht so überschätzt werden, wie es Bodenreformer gelegentlich getan haben, zumal der Bodenpreis regelmäßig nur einen geringen Anteil der Wohnungskosten ausmacht.

f) Genossenschaftliche Vereinigungen, Nachbarschaftsverbände und Berufsvertretungen sind wichtige Bestandteile sozialer Ordnung. Sie erhalten ihre lebendige Bedeutung weit mehr als von der Art organisatorischer Zusammenfassung von den Gesinnungen, welche die Genossen, die Nachbarn und die Berufsangehörigen erfüllen. Selbst die Familien können ihrer Aufgabe, als Kernstück der sozialen Ordnung zu dienen, ja nur gerecht werden, wenn sie innerlich gesund und lebenskräftig sind. Eine erfolgreiche Sozialpolitik darf sich daher niemals im Organisieren erschöpfen. Die Societas lebt letztlich von den in ihr bestätigten Gesinnungen. Die Sozialpolitik muß daher gerade den Kräften Wirkungsmöglichkeiten gewähren, welche der Festigung und Verbreitung der geeigneten Gesinnungen zu dienen vermögen.

10) Die neue Ordnung soll allgemein wirtschaftlichen Anforderungen bestens entsprechen und sittlichen Forderungen gerecht werden. Sie wird freilich als Wirtschaftsordnung nicht von sich aus sittliche Haltung schaffen und gewährleisten. Sie kann und soll aber ein Minimum an Versuchungen anstreben und denjenigen Kräften die Wirkungsmöglichkeiten freigeben, die berufen sind, die Menschen sittlich zu beeinflussen.

Zentrale Verwaltungswirtschaft mit ihrem gegenwärtig unvermeidbaren Totalitätsanspruch bietet durch Vollendung der Vermassung die größten Hindernisse für die Führung eines christlichen Lebens. Sie schafft die größten Versuchungen zu Verstößen gegen die Gebote der Liebe zu Gott und zum Nächsten. Sie zwingt geradezu zu einer Ausbeutung und Mißachtung der Menschen, die weit schlimmer ist als in der privaten Sklaverei. Das wirtschaftliche Interesse, welches den Eigentümer von Sklaven veranlaßt, sie nicht schlechter als sein Vieh zu behandeln, fehlt dem Kommissar einer Kollektivwirtschaft. Die zentrale Verwaltungswirtschaft schafft ferner den Boden für ausgedehnte Korruption. Schließlich beseitigt sie nicht nur die Rechtssicherheit, sondern bewirkt einen Verfall der Rechtsidee überhaupt; denn ihre unzähligen Vorschriften können gar nicht restlos erfüllt werden. Die "freie Wirtschaft", wie sie sich im 19. Jahrhundert herausbildete, barg u. a. die ernste Versuchung, Machtstellungen, d. h. Ausbeutungsgelegenheiten nachzujagen. Gerade diese Möglichkeiten werden durch die hier geforderte Wettbewerbsordnung ausgeschlossen. Keine Wirtschaftsordnung vermeidet die Versuchung zum lieblosen Geiz, zum Mammondienst. Aber die Wettbewerbsordnung schafft keinen Zwang, der in dieser Richtung wirken müßte. Sie ist keiner anderen Wirtschaftsordnung sittlich unterlegen. Vor allem verhindert sie niemand, ein christliches Leben zu führen und gibt die besten Aussichten dafür, daß die zur sittlichen Erziehung der Menschen berufenen Kräfte sich betätigen und der unsittlichen Vermassung entgegenwirken können. Dabei ermöglicht sie am ehesten die Wiederherstellung und Bewährung der Rechtssicherheit. Während nämlich die Zentralverwaltungswirtschaft zur Durchsetzung ihrer Anordnungen im besten Falle ständig des Strafrichters und des Scharfrichters bedarf, praktisch sogar alle, die nicht gefügig sind, durch unkontrollierbare Polizeiaktionen züchtigt und ausrottet, genügt zur Durchsetzung der Grundsätze einer Wettbewerbsordnung regelmäßig der Gerichtsvollzieher. Dafür eine sichere Rechtsordnung zu schaffen und zu erhalten, ist eine nicht zu schwere Aufgabe. Ihre Erfüllung bietet die beste Aussicht, die eingerissene Verwilderung zu überwinden.

11) Eine auf der Selbstverantwortlichkeit der Einzelwirtschaften aufgebaute, weitgehend durch genossenschaftliche und berufsständische Vereinigungen ergänzte Gesamtwirtschaftsordnung ist der gegenwärtigen Lage besonders bedeutungsvoll als Schutz gegen das Aufkommen unbeschränkter, maßloser Gewalt. Politische Einrichtungen allein haben sich als nicht genügend widerstandsfähig erwiesen, gerade demokratische Verfassungen haben diktatorischen Gewalten ermöglicht, sich durchzusetzen. Bleibt die im Kriege vorgenommene zentrale Leitung des Wirtschaftslebens bestehen und wird sie gar noch bis zur Vollendung ausgebaut, so ist die dadurch gebotene Macht über haltlose Massen eine ständige, schließlich unüberwindliche Versuchung zu frevelhaftem Mißbrauch. In solcher Wirtschaftsverfassung können auch keine politischen Sicherungen verhüten, daß ganze Völker auch gegen ihr inneres Widerstreben gezwungen werden, Wahnwitz und Verbrechen auszuführen. Eine geeignete, der Unterdrückung entgegenwirkende Verbindung von politischer Verfassung und Wirtschaftsordnung stärkt dagegen das Verantwortungsbewußtsein und verhindert, daß die Völker sich für hemmungsloses Gewaltstreben mißbrauchen lassen. Sie fördert auch die Erhaltung und Neubelebung der sittlichen Kräfte, die für ein gedeihliches nationales Leben und für den internationalen Frieden entscheidend sind.

12) Innerhalb der Wettbewerbsordnung ist Raum für genossenschaftliche und berufsständische Vereinigungen, nur dürfen sie nicht eine Interessenherrschaft anstreben. Schäbigen Profitjägern, die ja nicht dem Gerichtsvollzieher verfallen und auch strafrechtlich nur ausnahmsweise zur Verantwortung gezogen werden können, wird am aussichtsreichsten Einhalt geboten, wenn die Berufsgenossen sie als Verletzer der Standesehre ablehnen. Hierfür die Möglichkeit einer berufsständischen Ehrengerichtsbarkeit zu schaffen, ist ein anzustrebendes Ziel. Nur muß durch staatliche Aufsicht und durch Berufungsmöglichkeiten an staatliche Gerichte streng darauf geachtet werden, daß solche Ehrengerichte und die Zusammenschlüsse, von denen sie getragen sind, weder ausgenutzt werden, um rührigen Konkurrenten das Leben zu erschweren, noch zu milde gegen unwürdige Berufsgenossen verfahren. Außerdem können solche Ehrengerichte nur in den Wirtschaftszweigen gedeihlich wirken, in denen gesundes Empfinden für Standesehre und ihre Anforderungen lebendig ist. Nach den Verwüstungen, denen gerade die Ehrauffassungen in den vergangenen Jahren ausgesetzt wurden, muß sehr behutsam vorgegangen werden, gerade um das hohe Ziel nicht zu gefährden: eine zwischen dem Staat und den einzelnen Wirtschaftstreibenden wohl eingegliederte ständische Zusammenfassung zu schaffen, um den Zerfall der Bevölkerung in Atome, die nur leicht seelenloser Vermassung verfallen, entgegenzuwirken.

13) Wir haben bewußt davon abgesehen, Vorschläge für die viel erörterte, sogenannte Übergangswirtschaft zu machen. Wir sind uns völlig klar, daß die empfohlene, neue Wirtschaftsordnung nicht mit einem Schlage an die Stelle der gegenwärtigen kriegswirtschaftlichen Regelungen gesetzt werden kann. Die Bedeutung der Übergangswirtschaft darf jedoch nicht überschätzt werden. Vor allem ist es für die rechte Ausrichtung solcher Übergangswirtschaft erforderlich, das anzusteuernde Ziel klar zu erkennen und stets im Auge zu behalten. In welchen Zeiträumen und in welcher Reihenfolge dann die einzelnen Regelungen der Kriegswirtschaft verändert und abgebaut werden sollen, ergibt sich aus der tatsächlichen Lage. Fest steht lediglich:

a) Eine Übergangswirtschaft kann ihre Aufgabe nur erfüllen, wenn klar ist, zu welcher Wirtschaftsordnung sie überleiten soll.

b) Die Übergangsmaßnahmen sind möglichst einfach zu halten und möglichst kurz zu bemessen.

c) Voraussetzung für die Ingangsetzung der Wettbewerbsordnung ist eine Währungspolitik, die stabilen Geldwert schafft und dauernd sichert (vergl. oben IV, 5e). Die Bereinigung des Geldwesens ist daher vordringlich.