Mitgliedschaft und Mitgliederprofil

Selbstverständnis und Engagement im AEU

Der Arbeitskreis Evangelischer Unternehmer ist ein von ehrenamtlichem Engagement getragenes Netzwerk protestantischer Unternehmer, Manager und Führungskräfte. Wir rüsten uns geistig und geistlich zu, um uns in unserem Glauben zu vergewissern. Wir suchen ethische Orientierung und fachlichen Austausch, um uns in unserem unternehmerischen Entscheiden und Handeln zu bestärken. Wir beteiligen uns an der kirchlichen Meinungsbildung zu wirtschafts- und sozialethischen Fragen, um Kirche und Soziale Marktwirtschaft verantwortlich mitzugestalten.

 

Zielgruppe und Mitgliederprofil

Im Arbeitskreis Evangelischer Unternehmer engagieren sich Unternehmerinnen, Unternehmer und Führungskräfte aus der Wirtschaft sowie Selbständige mit wirtschaftsnahen Tätigkeiten. Dazu gehören u. a. Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Professoren der Wirtschaftswissenschaften und anderer Fakultäten mit engem Kontakt zur Wirtschaft sowie Leiter großer diakonischer Einrichtungen.

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist neben einer unternehmerischen Funktion eine enge Bindung an die Evangelische Kirche.

 

Mitgliedsbeitrag

Im Hinblick auf die als Folge der heterogenen Mitgliederstruktur unterschiedliche individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schätzen die Mitglieder oder deren Unternehmen die Höhe ihres jeweiligen Mitgliedsbeitrages selbst ein. Als Orientierung hat die Mitgliederversammlung 2007 in Loccum beschlossen, daß der jährliche Mindestbetrag für Mitglieder, die den Beitrag persönlich zahlen, 250 € beträgt. Soweit der Mitgliedsbeitrag von der Firma getragen wird, beträgt der Mindestsatz 500 € jährlich. Der Mindestbeitrag für Mitglieder bis zum vollendeten 35. Lebensjahr, die ihren Beitrag persönlich zahlen, beträgt 150 €.

Der Arbeitskreis Evangelischer Unternehmer in Deutschland e. V. (AEU) ist als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Sowohl die Mitgliedsbeiträge als auch Spenden sind steuerabzugsfähig. Eine Zuwendungsbestätigung über den jeweiligen Betrag stellen wir unaufgefordert aus.

 

Aufnahmeantrag und Aufnahmeverfahren

Mitglied im Arbeitskreis Evangelischer Unternehmer können natürliche und juristische Personen sein. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand auf der Grundlage eines Aufnahmeantrages. Die Satzung des Arbeitskreises Evangelischer Unternehmer in Deutschland e. V. (AEU) finden Sie hier.

 

Organisation

Weiterführende Informationen zu Rechtsform, Arbeitsweise, Gremien und Finanzierung des Arbeitskreises Evangelischer Unternehmer in Deutschland e. V. (AEU) finden sich auf der Seite Organisation.